Du kannst doch nicht an der gebuchten Reise teilnehmen?:
Rücktrittsrecht und Stornobedingungen
Der/die Kund*in kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Es wird empfohlen, eine private Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Im Falle eines Rücktritts ist die Let’s Flow GmbH berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Diese bemisst sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Werts der von Let’s Flow ersparten Aufwendungen sowie dessen, was Let’s Flow durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt.
Zur Vereinfachung der Berechnung gelten folgende pauschalierte Entschädigungen:
- Ab dem Zeitpunkt der Buchung bis 3 Monate vor Reisebeginn beträgt die Entschädigung 25 Prozent des Reisepreises.
- Bei einem Rücktritt ab 3 Monate vor Reisebeginn beträgt die Entschädigung 50 Prozent des Reisepreises.
- Bei einem Rücktritt weniger als 28 Tage vor Reisebeginn beträgt die Entschädigung 90 Prozent des Reisepreises.
Dem/der Kund*in bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Let’s Flow bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.